Impressum
AGB´s
Unternehmensname:
DH Elektrotechnik - Daniel Höllerer
Inhaber:
Ing. Daniel Höllerer
Adresse:
Kirchlissen 5/1, 2214 Auersthal, Österreich
Kontakt:
Telefon: +436643438937
E-Mail: office@dh-elektro.at
Unternehmensgegenstand:
Elektrotechnik gem. § 94 Z. 16 GewO 1994
Gewerbebehörde / Aufsichtsbehörde:
Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf
Mitgliedschaft:
Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
Berufsrechtliche Vorschriften:
Gewerbeordnung (abrufbar unter www.ris.bka.gv.at)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Elektrotechnik-, Elektroinstallations-, Reparatur-, Wartungs-und Serviceleistungen
Datenschutzerklärung
DH Elektrotechnik
Ing. Daniel Höllerer
Kirchlissen 5/1, 2214 Auersthal
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen der Firma Daniel Höllerer (im Folgenden „Auftragnehmer“) im Bereich Elektrotechnik, Elektroinstallation, Reparatur, Wartung, Prüfung, Inbetriebnahme, Montage, Planung und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
1.2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, soweit die jeweiligen Bestimmungen gesetzlich zulässig sind.
1.3. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
1.4. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur insoweit, als zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) sowie sonstiger Verbraucherschutzvorschriften, nicht entgegenstehen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.
2.2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Annahme des Angebots oder spätestens durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
2.4. Wird ein verbindlicher Kostenvoranschlag erstellt, gilt dieser nur für den darin beschriebenen Leistungsumfang und die zum Zeitpunkt der Erstellung erkennbaren Umstände.
3. Leistungsumfang
3.1. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. der schriftlichen Vereinbarung.
3.2. Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich angeführt sind, gelten nicht als mitbeauftragt.
3.3. Insbesondere nicht umfasst sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:
Stemmarbeiten und umfangreiche Baumeisterarbeiten,
Maler-, Verputz- und Trockenbauarbeiten,
Grabungs- und Wiederherstellungsarbeiten,
Gerüst- und Hebearbeiten,
behördliche Gebühren,
Planungsleistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs,
Prüfungen und Befunde, die nicht ausdrücklich beauftragt wurden,
Leistungen anderer Gewerke.
3.4. Erforderliche Zusatzarbeiten werden dem Auftraggeber nach Möglichkeit vor ihrer Durchführung mitgeteilt.
4. Änderungen und zusätzliche Leistungen
4.1. Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert verrechnet.
4.2. Ergeben sich während der Durchführung des Auftrags zusätzliche oder unvorhersehbare Arbeiten, die zur fachgerechten Ausführung erforderlich sind, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber auszuführen.
4.3. Ist eine sofortige Ausführung erforderlich, um Schäden, Gefahren oder erhebliche Verzögerungen zu vermeiden, darf der Auftragnehmer notwendige Maßnahmen im angemessenen Umfang durchführen.
4.4. Zusatzleistungen werden nach den vereinbarten Preisen, ansonsten nach dem jeweils gültigen Regiestundensatz bzw. nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
5. Regiearbeiten
5.1. Werden Leistungen auf Regiebasis vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand.
5.2. Als Arbeitszeit kann insbesondere verrechnet werden:
Arbeitszeit auf der Baustelle,
notwendige Vorbereitungs- und Nachbereitungsarbeiten,
Fehlersuche,
Mess- und Prüfarbeiten,
Dokumentation,
notwendige Fahrzeiten, soweit vereinbart,
Beschaffung bzw. Abholung von Material, soweit erforderlich.
5.3. Angefangene Arbeitszeiten werden in Einheiten von 30 Minuten abgerechnet.
5.4. Es gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vereinbarten bzw. bekannt gegebenen Regiestundensätze.
6. Preise
6.1. Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.
6.2. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern inklusive Umsatzsteuer.
6.3. Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Endpreise inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit gesetzlich erforderlich.
6.4. Nicht im Angebot enthaltene Leistungen, Materialien, Gebühren und sonstige Aufwendungen werden gesondert verrechnet.
6.5. Bei länger laufenden Aufträgen können Preisänderungen aufgrund von Änderungen der Material-, Energie-, Personal- oder sonstigen Beschaffungskosten berücksichtigt werden, soweit dies gesetzlich zulässig und entsprechend vereinbart ist.
7. Material
7.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Ausführung der Arbeiten eigenes bzw. von ihm beschafftes Material zu verwenden.
7.2. Die Abrechnung erfolgt nach den im Angebot vereinbarten Preisen bzw. nach tatsächlichem Aufwand.
7.3. Vom Auftraggeber beigestelltes Material wird grundsätzlich nur nach ausdrücklicher Vereinbarung verwendet.
7.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verwendung ungeeigneten, beschädigten oder technisch nicht geeigneten Materials abzulehnen.
7.5. Für Schäden, Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die auf vom Auftraggeber beigestelltes ungeeignetes Material zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht, soweit ihn daran kein Verschulden trifft.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
8.1. Der Auftraggeber hat alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.
Dazu gehören insbesondere:
Zugang zu den erforderlichen Räumlichkeiten,
Zugang zu elektrischen Anlagen,
erforderliche Schlüssel und Zutrittsmöglichkeiten,
vorhandene Pläne und Unterlagen,
Informationen über bekannte Leitungen, Installationen und Vorschäden,
erforderliche Freigaben und Genehmigungen,
eine geeignete Arbeitsumgebung.
8.2. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über ihm bekannte besondere Gefahren, Vorschäden oder Mängel unverzüglich zu informieren.
8.3. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers werden gesondert verrechnet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9. Termine und Verzögerungen
9.1. Angegebene Fertigstellungs- oder Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richttermine.
9.2. Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere Lieferverzögerungen, Materialengpässe, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern angemessen die Leistungsfrist.
9.3. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über absehbare wesentliche Verzögerungen nach Möglichkeit zeitgerecht.
10. Elektroanlagen und bestehende Installationen
10.1. Bei Arbeiten an bestehenden Anlagen können verdeckte Mängel oder nicht normgerechte Ausführungen vorhanden sein, die bei Beginn der Arbeiten nicht erkennbar waren.
10.2. Werden solche Mängel festgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftraggeber darauf hinzuweisen und die weitere Vorgangsweise abzustimmen.
10.3. Erforderliche Anpassungs-, Reparatur- oder Sanierungsarbeiten sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
10.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn die Anlage aus Sicherheitsgründen nicht ordnungsgemäß betrieben bzw. bearbeitet werden kann.
11. Abschaltungen und Unterbrechungen der Stromversorgung
11.1. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge von Elektroarbeiten Abschaltungen, Unterbrechungen oder Einschränkungen der Stromversorgung erforderlich sein können.
11.2. Der Auftragnehmer wird solche Unterbrechungen nach Möglichkeit vorher ankündigen.
11.3. Der Auftraggeber hat erforderliche Vorkehrungen für empfindliche oder stromabhängige Geräte zu treffen.
12. Abnahme und Übergabe
12.1. Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung erfolgt, soweit erforderlich, die Übergabe bzw. Abnahme.
12.2. Der Auftraggeber hat die Leistung nach Möglichkeit zeitnah zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich mitzuteilen.
12.3. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt.
13. Rechnungsstellung und Zahlung
13.1. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
13.2. Sofern keine Zahlungsfrist vereinbart wurde, ist die Rechnung mit Zugang fällig, soweit gesetzlich zulässig.
13.3. Bei größeren Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Teilrechnungen bzw. Anzahlungen zu verlangen, sofern dies vereinbart wurde.
13.4. Bei Zahlungsverzug können die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen und notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung verrechnet werden.
13.5. Gegenüber Verbrauchern gelten hinsichtlich Verzugszinsen und Kosten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
14. Eigentumsvorbehalt
14.1. Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher daraus resultierender Forderungen Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich zulässig ist.
14.2. Gegenüber Verbrauchern gilt der Eigentumsvorbehalt nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
15. Gewährleistung
15.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
15.2. Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Untersuchungs- und Mängelrügepflicht, soweit diese anwendbar sind.
15.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist nachzubessern oder eine mangelfreie Ersatzleistung zu erbringen, soweit gesetzlich zulässig.
15.4. Keine Gewährleistung besteht, soweit ein Mangel durch unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Änderungen, Eingriffe Dritter, äußere Einwirkungen oder vom Auftraggeber beigestellte ungeeignete Materialien verursacht wurde und den Auftragnehmer daran kein Verschulden trifft.
16. Haftung
16.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
16.2. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden und sonstige Fälle, in denen ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist.
16.3. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen uneingeschränkt.
16.4. Für Schäden, die auf ungeeignete oder vom Auftraggeber beigestellte Materialien, fehlerhafte Angaben des Auftraggebers oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nur bei eigenem Verschulden.
17. Stornierung und Rücktritt
17.1. Eine Stornierung eines erteilten Auftrags ist nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bzw. der getroffenen Vereinbarung möglich.
17.2. Bei einer vom Auftraggeber veranlassten Stornierung sind bereits erbrachte Leistungen sowie bereits bestellte, nicht mehr stornierbare Materialien und sonstige nachweisbare Aufwendungen zu ersetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
17.3. Gegenüber Verbrauchern bleiben gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte unberührt.
18. Besondere Bestimmungen für Verbraucher
18.1. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des KSchG, gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG, FAGG und sonstiger anwendbarer Verbraucherschutzvorschriften.
18.2. Bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder im Fernabsatz abgeschlossen werden, werden Verbrauchern die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und gegebenenfalls ein gesetzliches Rücktrittsrecht eingeräumt.
18.3. Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Leistung vor Ablauf einer gesetzlichen Rücktrittsfrist begonnen wird, wird eine entsprechende Erklärung bzw. Zustimmung eingeholt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
18.4. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht wird durch diese AGB nicht eingeschränkt.
19. Dokumentation, Pläne und Unterlagen
19.1. Vom Auftragnehmer erstellte Pläne, Berechnungen, Dokumentationen und sonstige Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht für andere Projekte verwendet oder an Dritte weitergegeben werden, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
19.2. Vom Auftragnehmer erstellte Unterlagen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, dessen geistiges Eigentum.
20. Datenschutz
20.1. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
20.2. Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
21. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
21.1. Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, soweit gesetzlich zulässig.
21.2. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
22. Gerichtsstand und Erfüllungsort
22.1. Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.
22.2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
22.3. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
23. Schlussbestimmungen
23.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
23.2. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit gesetzlich zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
23.3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden dem Auftraggeber in geeigneter Form bekannt gegeben.
23.4. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zugunsten von Verbrauchern, bleiben unberührt.
DH Elektrotechnik
Ing. Daniel Höllerer
Kirchlissen 5/1, 2214 Auersthal
+436643438937
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003).
Verantwortlicher: Daniel Höllerer, Kirchlissen 5/1, 2214 Auersthal, Österreich, Telefon: 06643438937, E-Mail: office@dh-elektro.at.
Verarbeitung personenbezogener Daten: Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur dann, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben.
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DH Elektrotechnik - Daniel Höllerer | Ing.
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